Rechtsprechung
   FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 180/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27643
FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 180/03 (https://dejure.org/2005,27643)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.09.2005 - VI 180/03 (https://dejure.org/2005,27643)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. September 2005 - VI 180/03 (https://dejure.org/2005,27643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 § 165 § 173 § 351; EStG § 10i
    Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerkes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerkes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen; Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes durch einen anderen Verwaltungsakt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 180/03
    Denn die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ) verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003, IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898; BFH-Urteil vom 06.10.2004, IX R 60/03, BFH/NV 2005, 327 ).
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 60/03

    Drei-Tages-Frist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 180/03
    Denn die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ) verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003, IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898; BFH-Urteil vom 06.10.2004, IX R 60/03, BFH/NV 2005, 327 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht