Rechtsprechung
FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 180/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 122 § 165 § 173 § 351; EStG § 10i
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerkes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerkes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen; Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes durch einen anderen Verwaltungsakt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 180/03
Denn die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ) verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003, IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898;… BFH-Urteil vom 06.10.2004, IX R 60/03, BFH/NV 2005, 327 ). - BFH, 06.10.2004 - IX R 60/03
Drei-Tages-Frist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
Auszug aus FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 180/03
Denn die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ) verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003, IX R 68/98, BFHE 203, 26, BStBl II 2003, 898; BFH-Urteil vom 06.10.2004, IX R 60/03, BFH/NV 2005, 327 ).